Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BigXtra Touristik GmbH
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die BigXtra Touristik GmbH gelten
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das
Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und
dem Reiseveranstalter.
1. Abschluss des Reisevertrages
• 1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder fernmündlichen
Anmeldung bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter nach
Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der
Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen
Reisebestätigung/ Rechnung des Reiseveranstalters beim Anmelder
zustande. Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt,
Bestätigungen im Namen des Reiseveranstalters zu erklären.
• 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig
– etwa durch Leistung einer Zahlung auf den Reisepreis oder
durch Reiseantritt - erklärt.
2. Bezahlung
• 2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung des Reiseveranstalters
sowie Zugang eines Sicherungsscheines (vgl. Ziffer 2.4.) wird –
soweit sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten
Reise (z.B. Reisen mit Event-Eintrittskarten) keine abweichenden
Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 8.) sofort
fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung fällig.
• 2.2. Befindet sich der Reisende mit der An- oder Restzahlung in Verzug
und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine
Zahlung, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag
zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer
4.2. zu verlangen.
• 2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in
der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden.
• 2.4. Die an den Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen sind gem. § 651
k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der
Reisebestätigung/ Rechnung übersandt.
3. Leistungen und Nebenabreden
• 3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum
Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. im
Katalog, in der Anzeige beziehungsweise aus der Darstellung auf
den veranstaltereigenen Websites im Internet) sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung des
Reiseveranstalters. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen
oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für den
Reiseveranstalter nicht verbindlich.
•
3.2. Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst
zu bestätigen bzw. von der Reiseausschreibung und – bestätigung
abweichende Zusicherungen im Namen des Reiseveranstalters zu
geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der
Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters nicht erfolgt, sind
Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung
nicht übernommen werden kann.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson,
Hinterlegung von Reiseunterlagen
• 4.1. Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt sollte schriftlich unter Angabe der
Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
• 4.2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden ist der
Reiseveranstalter berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene
Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Der
Reiseveranstalter bedient sich hierzu – soweit nicht abweichend vereinbart
- der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie folgt:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%,
vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%,
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%,
vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%,
vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des Gesamtreisepreises.
Nurflugtickets, Reisen mit Linienbeförderungsscheinen, sowie
Schiffsreisen:
bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%,
bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%,
bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%,
bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%,
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 85%,
vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 90%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des Gesamtreisepreises.
Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der
Reiseart, mindestens € 80,– pro Buchung.
• 4.3. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten.
• 4.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der
Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
• 4.5. Bei Stornierung bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine,
Hotelvoucher, Bahntickets oder ähnliches sind an den
Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben, da andernfalls der
volle Reisepreis berechnet wird.
• 4.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter
Reiseleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Möglichkeit
des Rücktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen.
• 4.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden,
wird eine Gebühr von € 30,– pro Person berechnet. Durch den
Personenwechsel entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von
Linienbeförderungsscheinen) werden an den Reisenden bzw. die
Ersatzperson weiterbelastet.
• 4.8. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und
Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der
Reiseunterlagen beim Reisenden durch postalischen Versand zu
gewährleisten, ist der Reiseveranstalter berechtigt, an ausgewählten
Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen
Reiseunterlagen zu veranlassen. Die hierfür durch den
Reiseveranstalter berechnete Gebühr in Höhe von € 15,– pro Ticket
bzw. Reiseunterlage hat der Reisende zu tragen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
• 5.1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag bis 30 Tage
vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
• • 5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern
der Reisende nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
6. Leistungsänderungen
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu
ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte,
durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen
von Flugleistungen.
7. Mitwirkungspflichten des Reisenden
• 7.1 Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten – insbesondere
die Richtigkeit der persönlichen Daten - der Buchungsbestätigung
unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen
zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten dem Reiseveranstalter zu
melden.
• 7.2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor
Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit
zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise
die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider
Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen, so hat er sich
unverzüglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.
• 7.3. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm übersandten Reiseunterlagen
unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen
zur Buchungsbestätigung zu melden.
• 7.4. Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen
Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur
um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden
mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollte der
Reisende selbst oder über einen Reisemittler noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen
Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der
Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen
Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei
Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die
genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der
Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu
berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird
grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen
zulässt, empfohlen.
• 7.5. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind,
gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Buchungsbestätigung, die
nur vorläufig sind, vor.
• 7.6. Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor
dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden.
• 7.7. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens
24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger
Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur
vor Ort zu informieren.
• 7.8. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung
angegebenen Kontaktdaten – insbesondere unter der angegebenen
Telefonnummer in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn – regelmäßig
erreichbar ist.
• 7.9. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige
Wertgegenstände auf das Notwendige zu beschränken und jedenfalls
nicht mit dem Reisegepäck aufzugeben, sondern im
Handgepäck mit sich zu führen.
8. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung des
Reiseveranstalters kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich
zwischen dem Reisenden und der
Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag
kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit
der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige
Obliegenheit des Reisenden, die sich aus dem Versicherungsvertrag
ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber
der Versicherung geltend zu machen.
9. Gewährleistung
• 9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und
Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, soweit
nicht eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht
gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer
9.2.).
• 9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen
Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem
Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem
Reiseverlauf (Flug & Mietwagen) sowie bei Städtereisen
ohne örtliche Reiseleitung ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber
dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen
Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten
Kontaktinformationen sind den Reiseunterlagen zu entnehmen bzw.
ggf. bei der Reiseleitung vor Ort zu erfragen.
• 9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen
verloren geht oder beschädigt wird, ist daher zwingend eine
Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden
Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung
zu verständigen.
• 9.4. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.
• 9.5. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen
sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer
Reisenden oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der
Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen
Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten
haben.
10. Haftung
• 10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters aus dem
Reisevertrag für Schäden durch den Reiseveranstalter oder einen
Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
Reiseveranstalter herbeigeführt wird.
• 10.2. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Reiseveranstalter je Reisendem und Reise bei Sachschäden bis höchstens
€ 4.100,–. Wenn der Reisepreis pro Person € 1.367,– übersteigt,
ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung abzudecken.
• 10.3. Die Geltendmachung von vertraglichen Minderungs- und
Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den vom
Reiseveranstalter erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen. Eine fristgerechte
Geltendmachung gegenüber dem Reisemittler oder einem sonstigen
Dritten ist nicht ausreichend.
• 10.4. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Reisevertrag
nach §§ 651 c bis 651 f BGB wird auf 12 Monate verkürzt. Die
Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem
Vertrag enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum
Luftfahrtunternehmen, Sonstiges
• 11.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
zeichnet der Reisende verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, der
Reiseveranstalter hätte den Reisenden nicht oder falsch informiert.
Die Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Reisende
ohne deutsche Staatsangehörigkeit können die entsprechenden
Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen.
• 11.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle
Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor
Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits
vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen
Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften
wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht
feststeht, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den
Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt
der Reiseveranstalter sicher, dass dem Reisenden die Informationen
hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige
Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
• 11.3. Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermäßigungen ist für die
Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns maßgeblich.
Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen
sind, fallen diesem zur Last.
12. Allgemeine Bestimmungen
• 12.1. Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden im Rahmen des
Abschlusses von Reiseverträgen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB
keine Anwendung.
• 12.2. Die dem Reiseveranstalter zur Vertragsdurchführung zur Verfügung
gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in
Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet
und genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung
seiner Daten für Zwekke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten unter der am Ende angegebenen Adresse des
Reiseveranstalters widersprechen.
• 12.3. Der Gerichtsstand für Klagen eines Reisenden gegen den
Reiseveranstalter ist München. Falls unser Vertragspartner keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der Wohnsitz
oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei
Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem
Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser
Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Reiseveranstalter:
BigXtra Touristik GmbH
Landsberger Straße 304,
80687 München
Handelsregister München
HRB 139717
Stand: August 2007